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Politische Grundsätze der FL Tübingen
Wir sind der Überzeugung, daß die Geschicke unserer Mitbürger in Städten und Gemeinden weniger unter parteipolitischen Gesichtspunkten vertreten werden sollten. Vielmehr steht in überschaubaren Gemeinwesen die Persönlichkeit des sachkundigen Mitbürgers im Vordergrund; er gibt seine Stimme völlig frei und ohne Fraktionszwang nach Abwägung aller Argumente entsprechen seiner gewonnenen Überzeugung ab.
Dennoch vertritt unsere Wählergemeinschaft in wesentlich Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens und der Erhaltung unserer Lebensgrundlage gemeinsame Auffassungen:
Die rasch fortschreitende Zerstörung unserer Umwelt fordert von uns allen ein konsequentes Umdenken und Handeln! Nicht mehr das Streben nach immer mehr Wohlstand und die Erfüllung möglichst aller Einzelwünsche darf erstes Ziel sein; vielmehr ist nach unserer Meinung die Erhaltung der Lebensgrundlagen - auch für kommende Generationen - nur zu erreichen, wenn wir in allen Bereichen sparsamer mit den uns verbliebenen Ressourcen (Rohstoffe, Energie, Landwirtschaft) umgehen. Wir sollten uns hierbei wieder auf Selbstbescheidung und Bereitschaft zum Teilen besinnen. Dieses Zurückstecken der eigenen Wünsche muß alle Schichten und Gruppierungen umfassen.
Entsprechend dieser Grundforderung treten wir ein für sparsame,
verantwortungsbewußte und sinnvolle Verwendung unserer Steuergelder im sachlichen und personellen Bereich. Optimale Ausstattung ist nicht alleinige Voraussetzung für gute Leistung von Verwaltung und Institutionen oder höhere Lebensqualität in Stadt und Land. Die knapper werdende menschliche Arbeit soll, wo immer möglich, verteilt werden. Neue Beschäftigungsmöglichkeiten sollen zur Sicherung der Grundlagen menschlichen Lebens geschaffen werden. Die Interessen unserer sozial benachteiligten Mitbürger sollen in unserer Politik die notwendige Berücksichtigung finden.
Beim Bedarf an Infrastruktur werden prinzipielle Grenzen sichtbar. Deshalb soll der Schwerpunkt künftig bei der Erhaltung des Geschaffenen liegen. Wo immer vertretbar muß der Grundsatz Ausbau hat Vorrang vor Neubau sowohl innerhalb bebauter Ortslagen als auch in der freien Landschaft zur Anwendung kommen.
Insgesamt gesehen reicht der vorhandene Straßenraum für den Kraftfahrzeugverkehr aus. Die dringen notwendige Entlastung der Anwohner und der Umwelt von den schädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs soll durch Verminderung des Verkehrsaufkommens und Verlagerung auf andere Verkehrsmittel bewirkt werden.
Bei der Entwicklung unserer Städte und Dörfer sollen die geschichtlichen und topographischen Gegebenheiten als Hintergrund nicht vergessen werden; beide setzen einem vernünftigem Wachstum der Besiedelung natürliche Grenzen, die in der Stadt Tübingen gegenwärtig so gut wie erreicht sind. Neue Wohn- und Gewerbegebiete sollen erst nach der Ausschöpfung und besseren Nutzung des Bestehenden und Schließen von Baulücken geschaffen werden, ohne stadtnahe Grün- und Freiflächen zu vernachlässigen. Die gewachsenen Strukturen sind bei allen Vorhaben entsprechen zu berücksichtigen. geeignete Planungsmaßnahmen sollen Bodenspekulationen verhindern. Eingriffe in das Lebensumfeld der Bürger sind so gering wie möglich zu halten. Dabei sind stets ökologisch angemessene, nicht vorrangig technisch perfekte Lösungen anzustreben.
Die Gemeinden und ihre Bürger sollen sich aktiv an der Förderung des friedlichen und verständnisvollen Zusammenlebens der Völker beteiligen, um die Erhaltung des Friedens zu sichern und auf diese Weise zum Abbau der Rüstung und deren absurden Kosten beizutragen. Die kritischer Auseinandersetzung wollen wir stets um Sachfragen unter Achtung der persönlichen Würde Andersdenkender führen.
Der Vorstand der Freien Liste
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